Beim Planungsmodell wird eine fixe Monatsvertragsmenge jedes Jahr auf den 1. Januar vom Milchlieferanten selbst definiert. Die so definierte Menge gilt für die 12 Monate eines Kalenderjahres ohne Änderungsmöglichkeit. Für die Milchlieferungen, welche die Monatsvertragsmenge nicht über- oder untersteigt, bezahlt die mooh den saisonalen Basispreis. Für die erbrachte Planungsleistung wird zusätzlich ein Preisbonus von mooh ausbezahlt. Dieser Bonus wird einmal jährlich vom Verwaltungsrat festgelegt.
Über- und Unterlieferungen der Monatsvertragsmenge im Planungsmodell
Je nach Marktlage und Absatzpotential wird für die von einem Produzenten abgelieferte Milchmenge, welche die Monatsvertragsmenge über- oder untersteigt, ein Abzug vorgenommen. Der Abzug kann sowohl für Überlieferung (Monate Dezember bis Mai) oder für Unterlieferung (Monate Juli bis Oktober) direkt mit dem Milchgeld verrechnet werden.
Fristen zur Meldung der Monatsvertragsmenge
Das Planungsmodell kann nur berücksichtigt werden, wenn die Meldung der Monatsvertragsmenge rechtszeitig erfolgt. Die Meldefrist ist der 30. November. Die Monatsvertragsmenge muss jährlich vom Produzent neu gemeldet werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, wird die Milch für das nächste Jahr zum saisonalen Basispreis abgerechnet.
Anmeldung 2025 ab Oktober 2024
Die Anmeldefrist für das Planungsmodell 2025 läuft ab Oktober bis 30. November 2024. Ihr könnt Euch direkt im Intranet anmelden.