Beim Planungsmodell wird eine fixe Monatsvertragsmenge jedes Jahr auf den 1. Januar vom Milchlieferanten selbst definiert. Die so definierte Menge gilt für die 12 Monate eines Kalenderjahres ohne Änderungsmöglichkeit. Für die Milchlieferungen, welche die Monatsvertragsmenge nicht über- oder untersteigt, bezahlt die mooh den saisonalen Basispreis. Für die erbrachte Planungsleistung wird zusätzlich ein Preisbonus von mooh ausbezahlt. Dieser Bonus wird einmal jährlich vom Verwaltungsrat festgelegt.
Über- und Unterlieferungen der Monatsvertragsmenge im Planungsmodell
Je nach Marktlage und Absatzpotential wird für die von einem Produzenten abgelieferte Milchmenge, welche die Monatsvertragsmenge über- oder untersteigt, ein Abzug vorgenommen. Der Abzug kann sowohl für Überlieferung oder für Unterlieferung direkt mit dem Milchgeld verrechnet werden.
Fristen zur Meldung der Monatsvertragsmenge
Das Planungsmodell kann nur berücksichtigt werden, wenn die Meldung der Monatsvertragsmenge rechtszeitig erfolgt. Die Meldefrist ist der 30. November. Die Monatsvertragsmenge muss jährlich vom Produzent neu gemeldet werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, wird die Milch für das nächste Jahr zum saisonalen Basispreis abgerechnet.
Neuerungen für das Planungsmodell 2026
Aufgrund der aktuellen Marktsituation wird die Anmeldemenge für das Planungsmodell 2026 begrenzt. Es kann maximal die Planungsmenge 2025 oder die durchschnittliche Liefermenge von Oktober 2024 bis September 2025 eingegeben werden - der höhere Wert gilt. Die Abzüge werden wie gehabt marktkonform festgelegt, der maximale Abzug von -12 Rp./kg wird aufgehoben. Auch neutrale Monate sind nicht mehr garantiert.
Hier geht es zum Erklärvideo zum Planungsmodell 2026.
Anmeldung 2026 jetzt geöffnet bis 30. November 2025
Die Anmeldefrist für das Planungsmodell 202l läuft bis am 30. November 2025. Ihr könnt Euch direkt im Intranet anmelden. Eure maximale Planungsmenge ist im Intranet hinterlegt.