Details zu den Entscheiden der BO Milch

12.03. 2024 mooh

Richtpreisentscheid

Der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) hat am 1. März eine Richtpreiserhöhung um 3 Rp. auf den 1. Juli 2024 beschlossen. Die Richtpreisanpassung wurde von den beiden Familien der BOM, den Produzenten und den Verarbeitern/Detailhändlern im Konsens beschlossen.

Anspruchsvolle Situation am Markt und bei den Produzenten

Auf der einen Seite war der letzte beim Beschluss vorliegende Preis­index des BLW nicht hoch genug für eine automatische Erhöhung des Richtpreises. Ebenso spricht die aktuelle Verfassung des Marktes mit einem Angebotsüberhang und Engpässen bei der Verwertung der Milchspitzen im Frühjahr gegen eine Preiserhöhung zum aktuellen Zeitpunkt. Die Gefahr, mit einer Richtpreiserhöhung vor allem beim Käse und im Veredelungsverkehr weitere Marktanteile zu verlieren und dadurch mehr Milch im B- oder gar C-Segment verkaufen zu müssen, ist real. Damit würde der durchschnittliche Auszahlungspreis nicht steigen. Auf der anderen Seite sprechen die angespannte wirtschaftliche Situation bei den Produzenten mit den gestiegenen Kosten der Milchproduktion für eine dringend nötige Preiserhöhung.

Vernünftiger Kompromiss

Die Anpassung des Richtpreises auf den Juli, wenn die Milchproduktion saisonal zurück geht, scheint hier ein vernünftiger Kompromiss.

Proteinüberschuss und stockender Käseabsatz

Im Käsesektor und generell in Segmenten, wo wir dem internationalen Markt ausgesetzt sind, bleibt die Situation weiterhin angespannt. Die Zuteilung der Sortenorganisation für die Produktion in den bevorstehenden Frühjahrsmonaten ist wegen der stockenden Absätze und der nach wie vor hohen Lager insbesondere beim Emmentaler sehr tief. Auch bei den Schoggigesetzprodukten drohen weitere Marktanteilsverluste. So wurden neue Gesuche von Schokoladeherstellern zum Import von Butter und Milchpulver im Veredelungsverkehr eingereicht. Da die Biomilch zum grössten Teil in der Schweiz abgesetzt wird, ist diese der internationalen Konkurrenz viel weniger ausgesetzt, weshalb wir hier mit einem viel geringeren Preisdruck zu kämpfen haben.

Erhöhung der Abzüge

Damit die nötigen Mittel vorhanden sind, um den Preisunterschied für solche dem internationalen Wettbewerb ausgesetzten Produkte auszugleichen, wird der Abzug für die Fonds der BOM mit der Richtpreiserhöhung auf die maximalen 5 Rp./kg angehoben.

Erhöhung der Verkäsungszulage gefordert

Die Verkäsungszulage von aktuell 10 Rp. zusätzlich zur Milchzulage hilft massgeblich mit, dass wir auch bei offenen Grenzen für Käse einen angemessenen Milchpreisunterschied zur EU realisieren können. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Käses auch bei den jüngsten Währungsverlusten weiter zu stärken, fordert die Käsebranche beim Bund eine Erhöhung eben dieser Zulage um 3 Rp. mooh und alle Vertreter der Produzenten im Vorstand der BO-Milch unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich. Der neue Richtpreis gilt aber unabhängig davon und tritt per 1. Juli in Kraft.

Messung des CO2 Fussabdrucks wird honoriert

Das der Klima- oder CO2 Fussabdruck eine immer grössere Beachtung bei Konsumenten und Detailhandel hat, ist unlängst bekannt. Umstritten ist aber wie gut oder schlecht hier die Schweizer Kuh abschneidet.

Wir Schweizer Milchproduzenten sind überzeugt, dass wir mit unserer graslandbasierten Milchprodukten in Sachen CO2 Fussabdruck deutlich besser dastehen als viele internationale Mitbewerber. Um beim Konsumenten mit diesbezüglichen Fakten zu überzeugen ist es wichtig, dass wir den CO2 Fussabdruck unserer Milch kennen und sauber dokumentieren können. Der Vorstand der BOM hat daher entschieden, dafür einen auf die Schweizer Verhältnisse abgestimmten Klimarechner zu lancieren. Dieser Klimarechner soll allen Schweizer Milchproduzenten voraussichtlich ab 2025 zur Verfügung stehen. Produzenten, welche ihren CO2 Fussabdruck über den Klimarechner berechnen, sollen mit einem Zuschlag auf den Milchpreis von 1 Rp./kg belohnt werden. Weitere Infos dazu folgen später.