Die Generalversammlung 2021 wurde wie bereits im Vorjahr als Urabstimmung durchgeführt. Nach der virtuellen Info-Veranstaltung von Anfang April erhielten alle Mitglieder die Abstimmungsunterlagen per Brief und konnten ihre Stimme schriftlich abgeben. «Wir freuen uns erneut über die hohe Stimmbeteiligung: 27 Prozent der Genossenschafter haben ihre Stimme abgegeben», sagt Martin Hübscher, Präsident des Verwaltungsrates. Die Urabstimmung fand per 6. Mai 2021 statt.
Beantragte Statutenänderung angenommen
Die Mitglieder haben sich deutlich für die vorgeschlagene Statutenänderung ausgesprochen. Unter anderem erlaubt sie neu, dass nur noch 50 Genossenschafter für einen Antrag an der Generalversammlung benötigt werden. Die Mitbestimmung wird so stark vereinfacht.
Frühere und feinere Abstufung bei den Lademengenzuschlägen
Bei den Einkaufskonditionen standen zwei Varianten zur Auswahl. Der Vorschlag vom Verwaltungsrat, welche frühere und eine feinere Abstufung der Lademengenzuschläge beinhaltete sowie ein von Mitgliedern eingereichter Vorschlag, der zusätzlich einen Beitrag für Sammelstellen vorgesehen hatte. Die Mitglieder haben deutlich für die Variante des Verwaltungsrates gestimmt. Die sonstigen statutarischen Geschäfte wurden genehmigt. «Wir schätzen sehr, dass unsere Mitglieder die Möglichkeit zur Mitbestimmung mit dem Antrag so wahrgenommen haben - genau das ist der Sinn der Genossenschaft», bekräftigt Hübscher.