Die Unterlagen zur GV 2022 werden nach und nach auf das Intranet aufgeschaltet. Vor den Webinaren werden alle Unterlagen im Intranet vorhanden sein. Zur Beantwortung von Fragen und Aufnahme allfälliger Änderungsvorschläge werden Webinare durchgeführt am 15., 16. und 17. März 2022. Das Webinar am 16. März wird in Französisch sein, die anderen beiden in Deutsch. Die Anmeldung zu den Webinaren ist im Intranet möglich.
Änderung Qualitätsrichtlinien an der GV 2022 beantragt
Auf die Generalversammlung 2022 schlägt der mooh-Verwaltungsrat eine Anpassung der Qualitätsrichtlinien vor. Damit sollen folgende Punkte erreicht werden:
- Milchqualität sichern: Die Qualität der Schweizer Milch ist ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Ausland und muss hochgehalten werden.
- Ein einfaches System: Die Qualitätsrichtlinien sollen für jeden Produzenten klar und einfach verständlich sein.
- Anreizsystem bilden: Es soll ein Anreiz für Produzenten bestehen, die Milchqualität hoch zu halten bzw. zu verbessern.
Zwei Anträge
An der GV werden zwei Anträge gestellt betreffend der Qualitätsrichtlinien.
Antrag zur Anpassung der heutigen Qualitätsrichtlinien:
- Neu soll für Abzüge bei Zellzahl, Keimen und Gefrierpunkt der Mittelwert gelten und nicht mehr der schlechtere Wert.
- Beim Hemmstoff gibt es weiterhin ein Abzug und eine Sperre. Die Höhe der Abzüge wird jedoch reduziert.
- Für den Gefrierpunkt soll wieder ein fixer Grenzwert eingeführt werden, sodass bei Erhalt des Probenergebnis klar ist, ob das Ergebnis gut oder schlecht ist.
- Der Qualitätszuschlag bleibt und soll einen Anreiz geben, um gute Milchqualität zu produzieren.
Antrag zur Anpassung der Einkaufskonditionen
- Die Grundsätze der Qualitätsrichtlinien sollen, wie heute, in den Einkaufskonditionen verankert sein. Eine Änderung dieser Grundsätze bedarf der Zustimmung der Generalversammlung.
- Die Grenzwerte der einzelnen Kriterien sowie die Höhe der Abzüge bzw. der Zuschläge sollen in die «Ergänzungen der Einkaufskonditionen» aufgenommen werden. Hier sind auch die Gehaltswerte verankert. Eine Änderung kann durch den Verwaltungsrat direkt entschieden werden.