Herzlichen Dank an alle die am Webinar zum Thema Blauzungenvirus teilgenommen haben und für Eure spannenden Fragen. Das Video und die Fragen sind ab sofort auf der Webseite und im Intranet verfügbar.
Fragen Webinar
Preise und Verfügbarkeit von Impfstoffen
1. Wieso sprechen sie nicht über die Preise der Impfstoffe?
Die Kosten der Impfung wurden erwähnt (ca. 10 CHF pro Tier), jedoch waren Details zu Preisunterschieden oder spezifischen Preisen nicht Teil der Präsentation. Die Preise können variieren je nach Impfstoff, damit verbundener Dienstleistung und auch der Grösse der Praxis (Einkaufsbedingungen). Es können hierzu keine verbindlichen Aussagen gemacht werden. Der Preis ist mit dem zuständigen Bestandestierarzt abzuklären. Die Einkaufsbedingungen der Bestandestierärzte sind uns nicht bekannt.
2. Wieviel kostet Bultavo3 4ml, Bluevac3 1ml und Syvazol 4ml im Ankauf?
Diese Frage kann nur Ihr Bestandestierarzt/Bestandestierärztin beantworten. Da ich als amtliche Tierärztin keinen Kontakt zu den Lieferfirmen und deren Preise habe, kann nur ein praktizierender Tierarzt oder eine praktizierende Tierärztin dies abklären.
3. Gibt es Preisunterschiede bei den Impfstoffen?
Siehe Frage 2
4. Wieviel kostet eine Impfdose pro Rind direkt von der Betriebsfirma?
Siehe Frage 2
5. Ist es korrekt, dass zurzeit kein Impfstoff verfügbar ist?
Impfstoffe für BTV-3 sind noch nicht in der Schweiz zugelassen, können aber importiert werden. Drei Impfstoffe stehen zur Verfügung. Aufgrund von grossen Mengen an Impfdosen, die bestellt wurden durch die Tierarztpraxen und auch leichten Lieferungsverzögerungen, besteht momentan ein Lieferengpass bei den Pharmafirmen. Es werden aber in Kürze grosse Mengen an Impfstoff geliefert werden, spätestens Anfangs Februar.
6. Impfstoffmarkt in CH aktuell wieder relativ knapp, darf man importieren?
Ja, Impfstoffe gegen BTV 3 können importiert werden aber nur durch die Pharmafirmen, da die Impfstoffe alle noch nicht für den europäischen Markt zugelassen sind. Die Beschaffung des Impfstoffes erfolgt durch die Firmen; Tierärztinnen und Tierärzte müssen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Import nicht melden und auch kein Importgesuch nach Art. 7 Tierarzneimittelverordnung stellen. Es dürfen nur Unternehmen den Impfstoff einführen und vertreiben, die für andere Tierarzneimittel über eine Einfuhr- und Grosshandelsbewilligung für verwendungsfertige Tierarzneimittel inklusive Marktfreigabe von Swissmedic verfügen und ihren Geschäftssitz oder eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben. Sie müssen sicherstellen, dass der importierte Impfstoff von der jeweiligen Herstellerin technisch freigegeben worden ist.» Somit können einzelne Tierärzte den Impfstoff nicht importieren. Auch Landwirte dürfen somit den Impfstoff nicht importieren
Impfungen und Impfstoffe
1. Sind alle 3 empfohlenen Impfungen mRNA-Impfungen?
Nein, es sind keine mRNA Impfstoffe
2. Kameliden – kann man den gleichen Impfstoff nehmen wie für Kühe?
Man kann die Neuweltkameliden mit den gleichen Impfstoffen impfen wie Rinder und Schafe. Bisher ist wenig bekannt über Symptome oder Erkrankungen von Neuweltkameliden an BTV-3. Auskunft dazu gibt der Gesundheitsdienst BGK.
3. Wie sieht es mit der Impfung gegen Serotyp 8 aus?
Der Impfstoff ist im Moment nicht verfügbar auf dem Weltmarkt. Eine sehr kleine Menge konnte im Herbst importiert werden, welche verwendet wird für die Tiere, die nach Frankreich in die Sömmerung gehen. Das BLV ist daran, Impfstoff gegen BTV-8 zu organisieren oder extra produzieren zu lassen.
4. Für welche Typen sind Impfungen zugelassen?
Zugelassen ist keiner der BTV-3 Impfstoffe, ein neuer BTV-8/BTV-4 Impfstoff wurde in den Zulassungsprozess eingegeben und wird voraussichtlich im Mai oder Juni offiziell zugelassen werden. Bereits zugelassene BTV-8 Vakzinen sind wie oben erwähnt momentan nirgends erhältlich.
5. Welcher Impfstoff soll eingesetzt werden? Bultavo, Bluevac oder Syvazol?
Dieser Entscheid liegt beim Tierarzt. Es kommt auch auf die Anzahl der benötigten Impfungen an, weil der Impfstoff nach Anbruch der Verpackung nicht lange haltbar ist. Es gibt eine Studie des Friedrich Löffler Institut in Deutschland, welche die Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe genauer untersucht hat.
6. Wann soll die erste Impfung gemacht werden? Wie gross ist der Abstand zwischen den Impfungen?
Die Impfung sollte vor dem Frühjahr durchgeführt werden, um die Gnitzen-Saison abzudecken; es sind die Angaben des Impfstoffherstellers zu beachten. Bei Bultavo 3 wird ein Abstand von 3 Wochen empfohlen.
7. Wie lange muss man warten, bis man die 2. Impfung machen kann?
Siehe Frage 6.
8. Muss die Impfung während des Jahres wiederholt werden?
Die zwei Impfdosen sollten für die Gnitzensaison 2025 reichen. Die Impfstoffe sind aber alle noch sehr neu, weshalb auch in diesem Bereich noch Erfahrungen gesammelt werden.
9. Sollen Rinder, welche bereits BTV durchgemacht haben, geimpft werden?
Es wurde empfohlen, jeweils die ganze Herde zu impfen
10. Wenn eine trächtige Kuh geimpft wird, ist das geborene Kalb auch geschützt?
Das Kalb ist über die Kollostralmilch der Mutter geschützt während der ersten Lebenswochen und sollte dann noch nicht selber geimpft werden.
11. Ab wieviel Wochen kann man frische Kälber impfen?
Je nach Impfstoff / kann dem Beipackzettel vom Impfstoff entnommen werden
12. Ab welchem Alter dürfen "frisch geborene" Kälber geimpft werden?
Siehe Frage 11. Bitte die Angaben des Impfstoffherstellers beachten auf dem Beipackzettel.
Nebenwirkungen und Langzeitschutz
1. Was gibt es für Nebenwirkungen bei der Impfung bei Neuweltkameliden?
Keine anderen als bei den Kühen: Leichte Schwellung und Rötung um Einstichstelle, leicht erhöhte Temperatur.
2. Gibt / gab es bisher schwere Krankheitsverläufe bei Kälbern?
Es gab schwere Verläufe, insbesondere bei Kälbern. Die Mortalitätsrate bei Schafen liegt höher als bei Rindern.
3. Wie (lange, stark) ist die Immunität nach natürlicher Infektion?
Für BTV-3 kann das noch nicht gesagt werden. BTV-8 Infektionen führen zu einer langanhaltenden Immunität.
4. Was macht den Unterschied zwischen Impfen und Durchseuchen bezüglich Langzeitschutz?
Der Schutz bei Durchseuchen ist besser, aber die Gefahr, dass Tiere schwer erkranken, sterben oder euthansiert werden müssen oder mittelfristig grosse Leistungseinbussen haben, ist sehr gross.
5. Nebenwirkungen Impfung?
Rötlicher Rand um Einstichstelle, leicht erhöhte Temperatur.
6. Ist es richtig, dass nur ein Drittel der infizierten Tiere einen Antikörpernachweis haben?
Nein, das konnte so nicht bestätigt werden
Gnitzen und Übertragungen
1. Wann fliegen die Gnitzen v.a.?
Hauptaktivitätszeit ist von April bis November; sie sind in der kälteren Jahreszeit (Dezember bis März) inaktiv. Es können aber auch Gnitzen in Ställen oder Misthaufen überleben.
2. Gibt es ein Monitoring der Gnitzen? Wie kann verhindert werden, dass Tiere gestochen werden?
Monitoring wurde nicht erwähnt, aber physische und chemische Schutzmassnahmen wie Repellents und Moskitonetze werden empfohlen.
3. Gibt es eine Falle oder Lockstoff für die Gnitzen?
Bisher noch unbekannt.
4. Warum gibt es trotz der kalten Temperaturen der letzten Woche neue Infektionen? Mücken fliegen doch keine?
Im Stall oder in gewissen Gebieten kann es wärmere Temperaturen geben, bei denen es sein kann, dass es trotzdem Gnitzen hat.
Stallpflicht und Massnahmen
1. Würde es sich lohnen, daher eine Stallpflicht einzuführen?
Ja, eine Stallpflicht in der Dämmerung wird empfohlen, um Mückenstiche zu minimieren. Eine Stallpflicht im Sinne eines Gesetzes ist schwierig durchzusetzen. Zum einen gibt es Offenfrontställe und Laufhöfe, wo die Gnitzen einfliegen können, zum anderen sind die Tiere mit einer Impfung ja weitgehend geschützt. Somit ist eine Pflicht nur schwer umzusetzen. Was bereits gemacht wird ist eine Empfehlung, die Tiere in der Dämmerung einzustallen.
2. Würde eine Stallpflicht in geschlossenen Räumen zur Dämmerung etwas bringen?
Ja, siehe Frage 1.
3. Das Virus wird durch Mücken übertragen. Veterinärämter empfehlen Feuchtgebiete zu reduzieren. Umweltämter und Landwirtschaftsämter fordern jedoch immer mehr Feuchtgebiete. Helfen uns die Veterinärämter die Tiere vor den Umwelt- und Landwirtschaftsämtern zu schützen?
Es ist unrealistisch, Feuchtgebiete trocken zu legen, um Mücken zu verhindern. Jeder Fischteich, jeder Tümpel, jede feuchte Stelle um den Stall reicht vollends aus für die Vermehrung von Gnitzen. Die Bekämpfung und Vorbeugung sollen auf solche Stellen fokussiert werden. Im Vortrag war weniger die Rede von Feuchtgebieten, sondern vor Sickerwasser der Miststöcke, Pfützen im Stall und feuchte Gebiete um eine Wassertränke herum. Hat der Betrieb einen Teich in der Nähe, so nutzen diese Massnahmen natürlich wenig. Gnitzen fliegen bei Wind nicht gerne, Somit sind windige Hügel sicherer als windstille Gebiete mit einem Biotop in der Nähe.
Impfempfehlungen und spezifische Szenarien
1. Sollte man Schafe impfen, wenn sie mit Schafen, die die Blauzungenkrankheit hatten, auf die Alp gehen?
Ja, die Impfung wird in jedem Fall dringend empfohlen, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden.
2. Sollte man Schafe impfen, wenn sie mit Schafen, die die Blauzungenkrankheit hatten und auch geimpft sind, auf die Alp gehen?
Ja, die Impfung wird in jedem Fall dringend empfohlen, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden
3. Macht es Sinn, in einem in der Vergangenheit betroffenen Stall nur neugeborene Tiere zu impfen?
Es macht Sinn, den ganzen Bestand zu impfen, da es sehr lange dauert, bis jedes Tier einer Herde mit dem Virus infiziert ist und eine Immunität aufbauen kann. Einige Tierbestände wurden aus wissenschaftlichem Interesse heraus mehrmals beprobt. Dabei kam heraus, dass meistens nur 60 – 80% der Tiere Antikörper haben und somit im Jahr 2024 daran erkrankt sind. Somit wären in einem solchen Bestand nicht alle Alttiere vor einer Erkrankung im Jahr 2025 geschützt. Aus diesem Grund wird eine Impfung aller Schafe oder Rinder empfohlen.
4. Wenn auf einem Sömmerungsbetrieb ausserkantonale Tiere positiv getestet werden, dürfen diese nach Hause geschickt werden?
Es gibt keine Beschränkungen im Tierverkehr 2025 (BTV 3 und BTV8 betreffend) – somit können Tiere auch nach Hause geschickt werden. Im Tierschutzgesetz steht, dass kranke Tiere prinzipiell nicht oder nur schonend transportiert werden dürfen. Dieser Transport ist nur machbar, wenn das Tier transportfähig ist. Festliegende Tiere können nicht in einen Transporter geladen werden. Somit muss für die Transportfähigkeit eines kranken Tieres ein Tierarzt beigezogen werden, der die Transportfähigkeit bescheinigt und Anweisung für den Transport gibt.
5. Wenn ich meine Tiere impfe und auf den Nachbarweiden ungeimpfte Tiere weiden, kann es dann trotzdem zu Übertragungen kommen?
Ja, ungeimpfte Tiere können weiterhin Virusüberträger sein. Geimpfte Tiere sind vor schweren Krankheitsverläufen geschützt und helfen mit den «Virendruck» zu reduzieren
Tests und Betriebssperren
1. Wie lange kann eine Kuh positiv getestet werden?
Die Virämie kann bis 100 Tage andauern.
2. Warum gibt es Handelsrestriktionen?
Zur Eindämmung der Virusverbreitung durch Tiertransporte wurden letztes Jahr Handelsrestriktionen gemacht. Betroffene Bestände hatten eine Sperre und durften keine Tiere verstellen, um ein Weiterverbreiten der Seuche zu verhindern. Etwas anderes sind Handelsrestriktionen: Ist ein Land nicht mehr Seuchenfrei, so darf es keine lebenden Tiere mehr exportieren um andere Länder vor dieser Seuche zu bewahren. Ausnahmen gibt es, wenn die Importländer einen Import ausdrücklich zulassen. Dies ist in der Bundesgesetzgebung geregelt: https://fedlex.data.admin.ch/e.... Seit der Vektorfreien Periode also dürfen die Tiere wieder normal exportiert werden. Importe dürfen auch nur gemäss der EDAV-EU gemacht werden. Tiere aus Ländern mit der Blauzunge (und anderen Erkrankungen) dürfen nur unter bestimmten Bedingungen importiert werden. Am besten sie fragen das Veterinäramt an.
3. Gibt es Betriebe, bei denen alle Tiere getestet wurden? Wenn ja, wie viele waren positiv ohne Symptome und wie viele waren positiv mit Symptomen?
Es gab wenige Betriebe, bei denen der ganze Bestand getestet wurde. Es gab Unterschiede im Verlauf der Krankheit: sehr milde Verläufe (bis zu fast nicht bemerkbar) bis zu sehr schwerwiegenden Verläufen.
4. Wie lange ist man gesperrt, wenn man Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist?
2025 sind keine Sperrungen geplant für die Infektionen mit BTV 3 oder BTV 8, weil die Gnitzen den Jurabogen überschritten haben und sich die Gnitzen nicht eindämmen lassen werden. Aus diesem Grund muss auch der Tierverkehr nicht reguliert werden.
5. Werden im kommenden Jahr auch Tiere von der Tierseuchenkasse entschädigt, aus Beständen, die nicht geimpft haben?
Ja, aber die Kosten von verendeten Tieren sind nur ein kleiner Teil der Kosten, die bei einer Infektion vom Bestand mit BTV anfallen (siehe Rechenbeispiel in der Präsentation). Da die Entschädigung kantonal in den Gesetzen festgeschrieben sind, sollte unbedingt das zuständige Veterinäramt angefragt werden.
6. Warum haben die Veterinärämter kein Interesse daran, dass möglichst viele infizierte Tiere gefunden werden?
Die Veterinärämter sind weiterhin interessiert an Meldungen zu Blauzungeerkrankungen. Es gibt bloss keine Sperren oder Handelseinschränkungen mehr. Im Jura war es aufgrund der vielen Fälle nicht mehr möglich, alle zu untersuchen. Es wird nicht zu verhindern sein, dass die Gnitzen mit den Viren sich 2025 im ganzen Land verbreiten. Die Labore waren in der ersten Zeit überlastet. Da konnten die Ämter nur wenige Tiere pro Betrieb testen lassen. Auch müssen diese Tests durch die Tierseuchenkasse bezahlt werden. Diese ist kantonal und nicht immer so gut gefüllt. Somit beschränken sich viele Veterinärämter darauf, herauszufinden, ob ein Betrieb betroffen ist oder nicht (was wichtig ist für die Entschädigung der verstorbenen Tiere). Wie viele Tiere in diesem Betrieb an Blauzunge erkrankt sind oder nicht ist für die Ämter nicht relevant.
Impfkosten und Entschädigungen
1. Warum bezahlt die Seuchenkasse nichts ans Impfen?
Impfungen werden durch die Tierhalter finanziert, jedoch sind Rückerstattungen durch den Bund möglich. Weil es kantonale Unterschiede betreffend Aufstellung der Seuchenkassen gibt. Die Tierseuchenkassen können nur für die Zwecke eingesetzt werden, die in den Vorgaben der jeweiligen Kasse festgehalten sind. Die Impfung ist freiwillig und somit ist eine Übernahme der Kosten durch die Kasse nicht vorgeschrieben.
2. Gibt es keine Betriebssperren mehr im 2025?
Nein, es gibt keine Betriebssperren mehr, wenn nicht noch ein neuer Typ BTV in der Schweiz nachgewiesen wird
3. Will ein gesperrter Betrieb im Kanton Zürich die Sperre aufheben, muss er auf eigene Kosten den ganzen Bestand 2x testen (80.- pro Test). Das kommt sehr teuer (4'800.- bei 30 Kühen) und die Landwirte vermeiden eine Sperrung des Betriebes, indem sie gar nicht testen. Darum ist die Dunkelziffer so hoch und das Virus kann sich weiterhin verbreiten.
Es wird keine Sperrungen mehr geben. Das waren Probleme, die letztes Jahr in verschiedenen Kantonen aufgetreten sind. Im Winter 2024/2025 sollten eigentlich keine Bestände mehr gesperrt sein. Sollte eine Aufhebung einer Sperre an Bedingungen geknüpft sein, oder Betriebe noch gesperrt sein so muss sich der Landwirt unbedingt mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen!
Spezielle Fragen zu Blauzungenkrankheit
1. Ist es wahr, dass nach der Impfung die Maul- und Klauenseuche ausbricht?
Es stimmt, dass in den letzten Wochen bei Berlin die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist. Diese wurde jedoch erfolgreich bekämpft (Stand 17. Januar 2025) und ist vermutlich aus dem nahen Osten eingeschleppt worden. Dies hat aber nichts mit der Blauzunge oder der Blauzungenimpfung zu tun.
2. Gibt es bisher schwere Verläufe bei Kälbern?
Ja, schwere Verläufe wurden bei Kälbern beobachtet.
3. Warum ist Niederlande Ausbruchort? Und warum jetzt im Herbst Typ 12?
Der Ausbruchort ist in der Nähe eines internationalen Flughafens und man vermutet, dass die Krankheit vom Ausland eingeschleppt wurde.
4. Weshalb weigerte man sich, einen Impfzwang auszusprechen?
Ein Impfzwang müsste sich politisch und im Sinne einer effektiven und wirksamen Seuchenbekämpfung durchsetzen können. Dies ist aber mit den heutigen Umständen nicht gegeben.
5. Können wir davon ausgehen, dass praktisch alle Kühe in den Nordwestschweizer Betrieben mit dem Virus in Berührung gekommen sind?
Nein, es waren 2024 noch nicht alle Betriebe infiziert
Phytotherapie und Homöopathie
1. Kann man die Kühe homöopathisch unterstützen?
Homöopathie hat Antworten und kann sowohl als auch prophylaktisch und therapeutisch eingesetzt werden. Es wird empfohlen alle unterstützenden Massnahmen zu verwenden. «Bei Fragen zu möglichen homöopathischen Massnahmen (prophylaktischen und therapeutischen) setzen sie sich bitte mit Kometian in Verbindung (info@kometian.ch, www.kometian.ch)»
2. Kann mit Phytotherapie die Kühe unterstützt werden?
Es wird empfohlen alle unterstützenden Massnahmen zu verwenden.
Quellen: Die am Webinar anwesenden Fachpersonen haben die Fragen beantwortet.