Aufgrund der ausserordentlichen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus können wir die Generalversammlung bis auf weiteres nicht im gewohnten Rahmen durchführen. Eine Verschiebung unserer Generalversammlung Richtung Sommer sehen wir als nicht sinnvoll an. Stattdessen möchten wir die Generalversammlung als Urabstimmung (siehe Artikel 18 und 21 der Statuten) durchführen. Die Mitglieder können ihre Stimme schriftlich abgeben.
Die Unterlagen erhalten unsere Genossenschafter Ende März per Post.