Deckt Deine Versicherung eine Milchentsorgung?

12.07. 2024 mooh

Zum Beispiel bei defekter Kühlung, Einsatz von Arzneimitteln oder durch Aushilfspersonen auf dem Betrieb können Milchentsorgungen aufgrund mangelnder Qualität entstehen. Die Kosten dafür werden unsererseits auf den Verursacher überwälzt. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz können Betriebe im allerschlimmsten Fall sogar in ihrer Existenz bedroht werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Dir, Deine heutige Versicherungslösung für Dich und Deinen Betrieb auf Aktualität zu prüfen – der kantonale Bauernverband oder Dein persönlicher Versicherungsberater hilft Dir dabei sehr gerne weiter.

Zur Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung deckt berechtigte Ansprüche von Dritten in einem Schadenfall ab. Diese kommt in erster Linie für Personen- und Sachschäden auf, jedoch nicht, wenn der entstandene Schaden vorsätzlich verursacht oder aus strafbaren Vergehen entstanden ist. Gleichzeitig kann eine solche Versicherung auch unberechtigte Forderungen von Dritten ablehnen. Der Abschluss dieser Versicherung ist nicht in jedem Fall Pflicht, wird aber dringend empfohlen.

Die Deckungshöhe ist je nach Versicherung unterschiedlich. Bitte prüft diese unbedingt genau, da es aufgrund von Vermischung auf dem LKW oder in der Molkerei einen Schaden von einem vielfachen des Wertes der eigenen Milch geben kann.

Mangelnde Milchqualität eines Betriebes kann im LKW oder in der Molkerei weitere Milch verunreinigen – für einen solchen Schaden kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers (Landwirt mit mangelnder Milchqualität) auf. Deshalb ist es wichtig, eine genügend hohe Deckung zu haben.