2019 führt der Bund die Milchzulage als Ersatz für das frühere Schoggigesetz ein. Die Auszahlung der Milchzulage erfolgt durch den Bund direkt an die Milchproduzenten. Die BO-Milch zieht den Grossteil der Zulage, nämlich 4.5 Rp., auf der nicht verkästen Milch wieder für die Förderung der Exporte ein. Der Einzug erfolgt über die Verarbeiter. Wir haben diesen Beitrag, den die Verarbeiter der BO-Milch bezahlen, bei der Festlegung des Basispreises bereits abgezogen. Trotzdem erscheint der Betrag noch auf der Milchgeldabrechnung. Dies sogar zweimal - einmal als Abzug (Fonds BO Milch) und einmal als -Zuschlag (Milchzulage nicht verk. Milch) in gleicher Höhe. Für Euch Mitglieder bedeutet dies ein Nullsummenspiel. Das heisst, wenn einmal der Abzug für die Fonds kleiner sein sollte, verringert sich im selben Masse die Milchzulage für nicht verk. Milch. Dieses Nullsummenspiel ist nur aus Mehrwertsteuertechnischen Gründen auf der Milchgeldabrechnung aufgeführt. Wenn die Beiträge nicht so ausgewiesen würden, müsste die Branche dem Bund dafür Mehrwertsteuer bezahlen.